Fördermittel für den Erwerb unserer Produkte

 

Förderung der Investition unserer Abfüllmaschine 

NASSENHEIDER fill up"

Es ist möglich, sich unsere Honigabfüllanlage "NASSENHEIDER fill up" z.B. mit den Programmen "Direktvermarktung","Agrarinvestitionsförderung" oder "Marktstrukturverbesserung"  bezuschussen zu lassen. Diese Programme kommen bundesweit zur Anwendung, jedes Bundesland hat aber seine eigenen Richtlinien usw.

Achtung, für einige Programme gibt es Eingangsfristen zu beachten!

Um herauszufinden, ob eventuell sogar Ihre Kommune ein eigenes Programm in's Leben gerufen hat, empfehlen wir Ihnen, direkt bei Ihrer örtlichen Verwaltung nachzufragen.

 

Anschaffung des  "NASSENHEIDER Verdunsters" 

als Arzneimittel gegen Varroatose (Varroa Destructor), zugelassen zusammen mit der Ameisensäure 60% ad. us. vet.  

Der NASSENHEIDER Verdunster sowie die Ameisensäure steht auf den Arzneimittellisten der Tierseuchenkassen einiger Bundesländer. Diese Arzneimittel werden von den Kassen nach vorheriger Bestellung durch die Imkerorganisationen kostenlos oder stark verbilligt an die Imker (Mitglieder in den Tierseuchenkassen) ausgegeben. 

Die Bestellung der Arzneimittel erfolgt in der Regel bis zum April des laufenden Jahres. 

Die einzelnen Richtlinien der jeweiligen Tierseuchenkassen wurden hier noch nicht aufgeführt (wohl aber die Adressen), bitte wenden Sie sich vorerst an Ihre zuständige Kasse bzw. an Ihren Amtstierarzt.

Hier können Sie sich das Bundesgesetzblatt mit der Zulassung des NASSENHEIDER Verdunsters als Arzneimittel (zusammen mit der Ameisensäure) herunterladen:

Bundesgesetzblatt Nr. 31, Teil I vom 11.07.2000

Anlage zur Achten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

 

Bundesweite Übersicht

Für Ergänzungen und Erfahrungsberichte Ihrerseits sind wir jederzeit dankbar. Bitte schreiben Sie diese in unser Forum bzw. senden Sie sie uns per email.

 

Aktueller Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 18.02.2002: 

Honig-Demo (321 kb)

 

Bitte wählen Sie Ihr Bundesland:

 

(c) Stefan Weiland